Versuchsweise Evakuierung

Gemäß § 17.2 der Verordnung vom 7. Juni 2010 muss in Gebäuden mit einem zyklischen Wechsel von mehr als 50 Nutzern gleichzeitig, insbesondere in Schulen, Kindergärten, Studenten- und Wohnheimen, mindestens einmal jährlich, spätestens jedoch 3 Monate nach Aufnahme der Nutzung durch die neuen Nutzer, eine praktische Überprüfung der Organisation und der Evakuierungsbedingungen durchgeführt werden.

Aus diesem Grund führt HSE Consulting Probeevakuierungen von Gebäuden durch. Es ist wichtig zu bedenken, dass von jedem Ort in der Einrichtung – an dem sich Menschen aufhalten – die Voraussetzungen für eine schnelle und vor allem sichere Evakuierung geschaffen werden müssen. Nach einer Probeevakuierung erstellt unser Unternehmen ein Protokoll, in dem die Unregelmäßigkeiten aufgeführt sind. Ziel ist es, so schnell wie möglich Änderungen vorzunehmen, sollte es zu einer echten Evakuierung kommen.

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