Service und Wartung von handgeführten Feuerlöschgeräten

Gemäß §3 der Verordnung des Ministers für Inneres und Verwaltung vom 7. Juni 2010 über den Brandschutz von Gebäuden, anderen Räumlichkeiten und Grundstücken (Amtsblatt 2010, Nr. 109, Pos. 719) müssen Feuerlöschanlagen in einem Betrieb nach einem von einem Brandschutzexperten genehmigten Entwurf hergestellt werden, und ihre Verwendung unterliegt Tests und Prüfungen, die für die betreffende Anlage geeignet sind und ihre ordnungsgemäße Funktion bestätigen. Brandbekämpfungsgeräte sowie tragbare und mobile Feuerlöscher müssen nach den Grundsätzen und in der Art und Weise geprüft und gewartet werden, wie sie in den niederländischen Normen für Brandbekämpfungsgeräte und Feuerlöscher, in den technischen und betrieblichen Unterlagen und in den Gebrauchsanweisungen ihrer Hersteller festgelegt sind. Technische Inspektionen und Wartungsarbeiten sollten in der vom Hersteller angegebenen Häufigkeit durchgeführt werden, mindestens jedoch einmal im Jahr. Schläuche, die Teil von Innenhydranten sind, sollten alle 5 Jahre gemäß der niederländischen Norm für die Wartung von Innenhydranten auf ihren maximalen Arbeitsdruck geprüft werden.
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